Organe

Unsere Genossenschaft ist demokratisch aufgebaut und wird von ihren Mitgliedern getragen. Dabei sorgen drei wesentliche Organe dafür, dass das Unternehmen satzungsgemäß und wirtschaftlich im Sinne der Mitglieder arbeitet.

1. Vertreterversammlung

Die Vertreterversammlung gehört zu den wichtigsten Organen einer Genossenschaft. Alle Mitglieder können alle fünf Jahre einer bestimmten Anzahl von Mitgliedern ihr Vertrauen aussprechen und sie als Mitgliedervertreter berufen.

Die Vertreterversammlung berät und beschließt notwendige Satzungsänderungen, den Jahresabschluss und die Verwendung des Bilanzergebnisses. Die Vertreterversammlung wählt zudem den Aufsichtsrat nach dem Mehrheitsprinzip.

 

2. Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat hat die Aufgabe, den Vorstand zu bestellen und diesen zu beraten und zu kontrollieren. Turnusgemäß werden die Mitglieder des Aufsichtsrates alle fünf Jahre gewählt.

Klaus-Peter Beese
-Aufsichtsratsvorsitzender-

Susanne Cordes-Arth
Burkhard Geron
Vera Nieswandt
Peter Fiedler
Antje Bastian
Paul Sebastian Küster

(v.r.n.l.)

3. Vorstand

Der Vorstand ist das Leitungsorgan unserer Genossenschaft in der unternehmerischen Verantwortung. Er führt die Geschäfte und vertritt die Baugenossenschaft Neptun e.G. nach außen.

Ina Liebing
-Vorstandssprecherin-

Jan Voß