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Fragen & Antworten

Die häufigsten Fragen beantworten wir Ihnen hier:

Allgemein

Was muss ich tun, wenn sich mein Familienname ändert?

Wir benötigen hierüber einen Nachweis z.B. in Form Ihres geänderten Personalausweises oder durch Vorlage der Heiratsurkunde.

Wie wirken sich Veränderungen der Lebensumstände im Nutzungsverhältnis aus?

Beim Ein- oder Auszug des Partners oder beim Tod eines Partners bedarf es einer zeitnahen Mitteilung an uns. Nicht nur der Nutzungsvertrag muss ggf. geändert werden, auch über die Genossenschaftsanteile muss eine Regelung gefunden werden, sofern der verbleibende Nutzer nicht das Genossenschaftsmitglied ist.

Beim Einzug eines Partners benötigt die Genossenschaft eine Vorvermieterbescheinigung des bisherigen Vermieters. Anschließend tritt der Partner durch eine Nachtragsvereinbarung mit den gleichen Rechten und Pflichten in das Nutzungsverhältnis ein.

Beim Auszug eines Partners benötigen wir eine Kündigung mit den Unterschriften beider Vertragspartner und einen Einkommensnachweises des verbleibenden Vertragspartners. Sofern der verbleibende Vertragspartner kein Mitglied war, muss er Anteile nachzeichnen bzw. gibt es auch die Möglichkeit, dass der Ausziehende dem Verbleibenden seine Anteile überträgt. Die Nachtragsvereinbarung zum Verbleib eines Vertragspartners regelt dann das alleinige Nutzungsrecht der Wohnung.

Beim Tod des Partners lässt sich der Sachverhalt nicht pauschal beantworten, da es hier die verschiedensten Konstellationen gibt. In einem persönlichen Gespräch mit Ihrem zuständigen Mitarbeiter wird hierfür in aller Ruhe gemeinsam eine geeignete Lösung gefunden.

Ich habe meinen Hauseingangs- und Wohnungsschlüssel verloren bzw. benötige weitere?

In der Regel besitzen unsere Mitglieder und Nutzer jeweils drei Hauseingangs- und Wohnungsschlüssel. Unser Partnerunternehmen, Schließtechnik D. Hausrath, in der St.-Georg-Straße 45, fertigt auf unseren Auftrag hin weitere Hauseingangsschlüssel für Sie an. Die Kosten hierfür sind von Ihnen zu tragen.

Der Verlust eines Hauseingangsschlüssels ist unverzüglich der Genossenschaft zu melden. In diesem Fall sind wir berechtigt, das Haustürschloss samt den Haustürschlüsseln aller anderen Nutzer auf Kosten des verursachenden Nutzers austauschen zu lassen. Achten Sie daher auf einen ausreichenden Versicherungsschutz in Ihrer Privathaftpflicht- oder Hausratversicherung.

Schlüssel für Ihre Wohnungstür können Sie bei einem Schlüsseldienst Ihrer Wahl anfertigen lassen.

Bei Beendigung des Nutzungsvertrages sind alle Schlüssel, einschließlich zusätzlich erworbener, ohne Kostenerstattung an die BG Neptun e.G. zurückzugeben (§ 546 BGB).

Werbung? Nein danke!

Sie sind die Papierberge an unerwünschter Werbung leid, die regelmäßig Ihren Briefkasten zum Überlaufen bringen? Dann machen Sie Schluss damit! Ein Anruf genügt und unsere Mitarbeiter bringen einen kleinen Aufkleber, gut sichtbar am Briefkasten an. So bleiben Sie in Zukunft von der nervigen Post verschont.

Ich möchte ein Tier in meiner Wohnung halten – was muss ich beachten?

Kleintiere gehören zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache (ausgenommen giftige bzw. gefährliche Reptilien oder Insekten). In diesen Fällen bedarf es nicht der Zustimmung der Genossenschaft, in allen anderen Fällen ist die Zustimmung der Genossenschaft erforderlich. Hier steht Ihnen unser Formular zur Tierhaltung zur Verfügung.

Antrag zur Tierhaltung

Wann bekomme ich meine Betriebs- und Heizkostenabrechnung?

Die Betriebs- und Heizkostenabrechnungen werden immer im Folgejahr spätestens bis zum 31.12. erstellt und versendet. Ein verbindlicher Termin, bis wann die Abrechnung für Ihre Wohnanlage erstellt sein wird, kann nicht genannt werden. Im Einzelfall können wichtige Rechnungen, z.B. für Wartungs- und Energiekosten fehlen, welche für die jeweilige Liegenschaft berücksichtigt werden müssen. Darüber hinaus können nicht alle Abrechnungen zeitgleich verfasst werden. Daher kommt es zu zeitlichen Verschiebungen, bis zu welchem Datum eine Abrechnung erstellt werden kann.

Ruhestörungen im Haus – was kann ich tun?

Grundsätzlich bitten wir Sie, Unstimmigkeiten mit anderen Mietern direkt und ohne Umwege anzusprechen. Meist findet sich eine Lösung durch das direkte Gespräch und gegenseitige Rücksichtnahme.

Sollte eine Lösung auf diesem Wege allerdings nicht möglich sein, stehen wir Ihnen natürlich als Ansprechpartner zur Verfügung.

Damit es uns möglich ist, gegen Ruhestörungen und sonstige Belästigungen vorzugehen, ist eine konkrete Darstellung der Verletzungen des Hausfriedens (wie Ruhestörungen, Drohungen, Beleidigungen oder sonstige Belästigungen) mit Angabe von Daten und Uhrzeiten erforderlich. Wichtig ist, dass nicht allgemeine Beanstandungen wiedergegeben („stört ständig“, „ist sehr laut, auch nachts“, „kann nicht mehr schlafen“, „beschimpft / bedroht...“ usw.), sondern jeweils bestimmte Vorfälle beschrieben werden.

Gestatten Sie uns bitte den Hinweis, dass die Rechtsprechung gerade in Mehrfamilienhäusern Geräusche spielender Kinder als „natürliches Verhalten“ bezeichnet (Lachen, Weinen, Schreien...). Diese Ortsüblichkeit richtet sich nicht danach, was Nachbarn möglicherweise als wünschenswert empfinden, sondern in der Tat nach den elementaren Bedürfnissen der Kinder.

Lärmprotokoll

Mein angemieteter Stellplatz ist besetzt – was nun?

Stellt sich jemand unberechtigter Weise auf einen vermieteten Stellplatz, so kann der Nutzer des Stellplatzes die Dienste des Unternehmens Auto-Schröder in Anspruch nehmen und den Falschparker abschleppen lassen, ohne dass für diese Maßnahme Kosten entstehen.

Bitte beachten Sie folgende Hinweise:

Haben Sie den Abschleppdienst angerufen, halten Sie bitte Ihren Personalausweis und den Nutzungsvertrag für Ihren Stellplatz parat.

Die Vereinbarung mit dem Abschleppdienst gilt nur für Ihren angemieteten Stellplatz.

Leerfahrten werden Ihnen in Rechnung gestellt, sobald der Abschleppdienst auf dem Weg zum Einsatzort ist und der jeweilige „Besitzstörer“ vor der tatsächlichen Ankunft des Abschleppdienstes die „Besitzstörung“ beendet.

24 Stunden Service: 0381 4048180

Wie entsorge ich Abfall und Sperrmüll richtig?

Ob Sperrmüll, der zu früh auf die Straße gestellt wurde oder gar nicht angemeldet ist, überquellende oder falsch befüllte Abfallbehälter – die Abfallentsorgung bleibt ein Dauerbrenner in unserer Genossenschaft.

Um unangenehme Gerüche, Ungeziefer, Verwahrlosung und zusätzliche Kosten durch Sonderleerungen zu vermeiden, trennen Sie Ihren Müll bitte sorgfältig!

Werfen Sie Ihre Bio-Abfälle, Pappe und Papier und den Restmüll in die dafür vorgesehenen Behälter. Für Verpackungen und Wertstoffe nutzen Sie bitte die gelbe Tonne. Verpackungsmaterial von größeren Anschaffungen und andere sperrige Gegenstände entsorgen Sie bitte auf dem Recyclinghof der Stadtentsorgung Rostock. Hierfür sind weder die Abfallbehälter noch die Müllstandplätze ausgelegt.

Bitte stellen Sie Ihren Sperrmüll nicht gedankenlos ab!

Unsere Hausordnung, die Vertragsbestandteil Ihres Nutzungsvertrages ist, sagt hierzu eindeutig aus, dass das Abstellen von Gegenständen jeglicher Art in den der Gemeinschaft zur Verfügung gestellten Räumen nicht gestattet ist, da diese im Brandfall als Brandbeschleuniger bzw. Rauchentwickler wirken (s.a. LBauO M-V § 14 Brandschutz). Mit der Lagerung von brennbaren Materialien in den Gemeinschaftsräumen gefährden Sie nicht nur die Gesundheit und das Leben Ihrer Nachbarn, sondern auch Ihr eigenes und das Ihrer Familie!

Im Außenbereich darf Sperrmüll nur zu den vereinbarten Terminen mit der Stadtentsorgung Rostock GmbH abgestellt werden - aber erst am Abend davor.

Abfallratgeber

Entsorgung Sperrmüll und Elektrogeräte

Ich möchte mir ein Balkonkraftwerk zulegen - was muss ich beachten?

Das Klima schützen und die eigenen Stromkosten senken? Mit einem Balkonkraftwerk für Balkon oder Terrasse kann jeder seinen persönlichen Beitrag zur Energiewende leisten. Ein Balkonkraftwerk ist eine Mini-Solaranlage, die mit einem Stecker an das Stromnetz von Haus oder Wohnung angeschlossen wird. Der produzierte Strom kann unmittelbar für den eigenen Bedarf genutzt werden

Das Wichtigste

  1. Pro Wohneinheit darf nur eine Anlage eingebaut werden. Die gesamte Anschlussleistung darf 800 Watt (Wechselrichterleistung) nicht überschreiten.
  2. Es dürfen nur Anlagen am Balkon oder Terrasse der Wohnung montiert werden, die dem DGS-Sicherheitsstandard für steckbare Stromerzeugungsgeräte erfüllen. (https://www.pvplug.de/marktuebersicht/)
  3. Arbeiten an elektrischen Anlagen dürfen nur durch fachkundige Personen durchgeführt werden.

Die Grundlagen für den Betrieb in unserem Bestand

  1. Die Installation des Balkonkraftwerks (Plug & Play Photovoltaik-Anlage) und jede nachfolgende wesentliche Veränderung bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Genossenschaft.
  2. Die Anlage muss ins Marktstammdatenregister eingetragen werden: (marktstammdatenregister.de)
  3. Statische Prüfung der Tragfähigkeit und Belastbarkeit des Balkons und der Balkonbrüstung sowie der Windlastbeanspruchung ist notwendig.
  4. Die Anlage muss fachmännisch am Balkon mit dem mitgelieferten Befestigungssystem montiert werden. Dabei muss ein mindestens 1 m breiter Bereich am Balkon für das Anleitern der Feuerwehr im Brandfall freigelassen werden.
  5. Die zur Inbetriebnahme notwendige Steckdose ist auf ihrem Balkon vorhanden/ nicht vorhanden und muss durch einen Fachbetrieb installiert werden. Der Fachhandwerker ist überdies dafür zuständig, die notwendigen Leitungen und Sicherung zu installieren oder anzupassen.

Kosten

Die Kosten für alle in Verbindung mit der Anbringung und Inbetriebnahme notwendigen Arbeiten sind durch den Nutzer zu tragen. Eine unterschriebene Fachunternehmererklärung der Firma über die ausgeführten Arbeiten ist der BG-Neptun e.G. nach Installation zu übergeben.

Versicherung

Die Anlage muss gegen Absturz, starke Winde und Sturm sicher befestigt werden, ohne dass das Gebäude durch den Einbau (zum Beispiel Bohrungen im Mauerwerk oder den Balkonelementen) beschädigt wird. Es ist zu berücksichtigen, dass der Nutzer für sämtliche Kosten und eventuelle Schäden am Gebäude oder an Personen im Zusammenhang mit der Photovoltaikanlage haften.

Entsprechend muss der Nutzer gegenüber der Genossenschaft nachweisen, dass die Haftpflichtversicherung Schäden Dritter durch die Balkon-PV-Anlage mit abdeckt. Zusätzlich empfehlen wir, Ihre Hausratversicherung darüber zu informieren.

Amortisation

Abhängig von ihrem Verbrauchsverhalten, der Ausrichtung des Balkons und der Verschattung des Photovoltaikmoduls kann die Amortisation unterschiedlich lange dauern. Praktische Amortisationsrechner finden sich im Internet: